Wichtige Informationen zur Erstberatung
Sie haben einen Termin zur Erstberatung oder möchten zum ersten Mal eine unserer offenen Sprechstunden besuchen? Dann müssen Sie folgendes unbedingt beachten:
Wir können erst mit der Beratung beginnen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben!
Hier finden Sie die
Checkliste!
Einkommen: Natürlich brauchen wir nur die Unterlagen, die für Ihre Beratung relevant sind. Wenn Sie also zum Beispiel momentan Bürgergeld erhalten und nicht berufstätig sind, benötigen wir nur den Bürgergeldbescheid. Wenn Sie aber aufstockend Bürgergeld erhalten benötigen wir Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen und Ihren Bürgergeldbescheid.
Gläubigerschreiben: Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen unbedingt vor dem ersten Termin! Wir benötigen ein Schreiben zu jeder offenen Forderung! Wenn Sie also zehn Briefe von einem Inkassounternehmen zu Hause haben, aber auf allen zehn dasselbe Aktenzeichen steht, brauchen wir nur das mit dem aktuellsten Datum (und einer Forderungssumme). Wenn Sie zehn Briefe von einem Inkassounternehmen haben und darauf zehn verschiedene Aktenzeichen stehen, benötigen wir alle zehn Schreiben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie zu allen offenen Forderungen auch einen Brief vorliegen haben, müssen Sie außerdem eine Schufaauskunft beantragen.
Mietvertrag: Wenn Sie nicht zur Miete wohnen, sprechen Sie uns bitte im Beratungsgespräch darauf an.
Hier können Sie eine kostenlose Schufaauskunft beantragen.
Entweder Online oder per Post. Einfach ausdrucken, ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen zur Schufa schicken.
Wenn es Ihnen möglich ist, drucken Sie bitte außerdem den
Fragebogen aus und bringen ihn ausgefüllt zu Ihrem Beratungsgespräch mit.
Wie geht es weiter?
Wir bieten eine Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, dass wir Ihnen nur helfen können, wenn Sie kontinuierlich mitarbeiten. Bitte teilen Sie uns, sobald wir mit der Beratung begonnen haben, unbedingt unaufgefordert alle wichtigen Veränderungen unverzüglich mit:
- Adressänderung
- Lebensumstand (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, etc.)
- Einkommen!
- Vermögenswerte (zum Beispiel neues Auto, Wegfall des PKW etc.)
Bitte reichen Sie uns außerdem unaufgefordert jeden Monat Ihre Gehaltsabrechnung und wenn Sie Sozialleistungen erhalten, immer den aktuellsten Bescheid ein.
Gerne auch per Mail!
Schuldnerberatung@awo-hi.de
Wir informieren:
- bei Fragen zu allen Bereichen der Verschuldung,
- wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltslage verschaffen wollen,
- wenn Sie Einsparungsmöglichkeiten suchen oder
- Informationen über öffentliche Sozialleistungen benötigen.
Wir helfen:
- bei der Erfassung Ihrer Verbindlichkeiten,
- bei der Prüfung der Berechtigung der einzelnen Forderungen,
- bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern,
- bei der Suche nach Entschuldungsmöglichkeiten,
- beim Abschluss von Vergleichen.
Wir beraten:
- über die Regelungen der Insolvenzordnung, über Ihre persönlichen Erfolgsaussichten bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens.
Wir unterstützen:
- bei der Erstellung des vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes, bei der Vorbereitung zur Antragsstellung beim Insolvenzgericht, um das Verfahren zu eröffnen.
Wir bescheinigen:
- als geeignete Stelle gegebenenfalls das Scheitern des vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes, falls Sie ein gerichtliches Verfahren anstreben.
-
Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags für das Pfändungsschutzkonto

Beratungsstellen
Den Artikel
"Schulderberatung trifft Nachhaltigkeit - Eine Verbindung zwischen sozialen Engagement und ökologischem Bewusstsein" von Lydia Grahlmann und Thomas Bode in der BAG SB könnt ihr hier lesen
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Den gemeinsamer Instagram Account der AWO Schuldnerberatungsstellen in Niedersachsen findet ihr
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Diesen Fragebogen können Sie sich vor Ihrem ersten Beratungstermin ausdrucken und ausfüllen um eine schnellere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu ermöglichen.
Leitung Schuldner-/Insolvenzberatung
Katharina Kootz
